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Nach Hause kommen
Kompliziertes einfach machen

In der Anfangsphase eines Leihmutterschaftsprogramms scheint alles Bürokratische im Zusammenhang mit der Registrierung der Geburt des Kindes, dem Erwerb der Staatsbürgerschaft und des Reisepasses auf den ersten Blick unwichtig zu ein und noch in weiter Ferne zu liegen. Versäumnisse und Fehler, die in dieser frühen Phase gemacht werden, können jedoch schwerwiegende Folgen haben und im schlimmsten Fall die Wunscheltern nach der Geburt des Kindes in einen rechtlichen Schwebezustand versetzen, wodurch sie viel mehr Zeit in der Ukraine verbringen müssen als ursprünglich geplant.

Bei Fertility Ukraine planen wir deshalb immer voraus. Unsere Rechtsspezialisten arbeiten gemeinsam mit einem Case Manager vom ersten Tag an mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Sie nach der Geburt einen Reisepass für Ihr Kind erhalten und garantiert als eine Familie nach Hause zurückkehren können.

Unsere Dienstleistungen:

  • Vorläufige Beurteilung der Verfahren und Nachweise, die für den Erhalt von Reisedokumenten für das Kind erforderlich sind, basierend auf der Staatsangehörigkeit und dem Status der Wunscheltern;
  • Sicherstellen, dass die Anforderungen des Heimatlandes der Wunscheltern in einem Leihmutterschaftsprogramm in der Ukraine ordnungsgemäß berücksichtigt werden
  • Sicherstellen, dass ein Leihmutterschaftsvertrag zwischen den Wunscheltern und der Tragemutter besteht;
  • Sammlung von Dokumenten zur Vorlage bei der Botschaft/dem Konsulat;
  • Übersetzung der Dokumente und deren Legalisierung (Apostille);
  • Beantragung und Beschaffung einer ukrainischen Geburtsurkunde;
  • Unterstützung bei der Einreichung der Dokumente bei der Botschaft/dem Konsulat (bei Bedarf begleitet unser Anwalt die Wunscheltern zu den Terminen bei der Botschaft);
  • Unterstützung bei der Beschaffung von notariell beglaubigten Einverständniserklärungen der Leihmutter und, falls erforderlich, ihre Anwesenheit bei Gesprächen in der Botschaft/im Konsulat;
  • Überprüfung der ukrainischen Regeln zum Grenzübertritt mit Minderjährigen; Sicherstellen, dass die Wunscheltern alle Anforderungen erfüllen;
  • Unterstützung bei der Beauftragung eines spezialisierten Anwalts im Heimatland der Wunscheltern, falls eine gerichtliche Anordnung, eine Adoption durch den zweiten Elternteil oder ein anderes derartiges rechtliches Verfahren erforderlich ist.

Warum das wichtig ist:

Verschiedene Länder haben verschiedene Einwanderungsgesetze, die internationale Leihmutterschaft und die Herangehensweise bei einem Leihmutterschaftsprozess betreffend. Es gibt also viele Faktoren, die darauf Einfluss nehmen, ob Sie die Staatsbürgerschaft und die Reisedokumente (Reisepass) für das Neugeborene, das von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragen wurde, erhalten. Dazu gehören auch Faktoren, die weiter zurückliegen als der Embryotransfer. Zum Beispiel betrachten viele europäische Länder, die die Leihmutterschaft nicht anerkennen, eine Frau, die ein Kind geboren hat (eine Tragemutter), rechtlich als Mutter und ihren Ehemann rechtlich als Vater des Kindes (auch wenn das Kind genetisch mit den beiden Wunscheltern verwandt ist). Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen, können Sie also nur eine Leihmutter auswählen, die nicht verheiratet ist. Einige Botschaften können auch verlangen, dass die Leihmutter bei den Terminen anwesend ist und ihr Einverständnis von einem Mitarbeiter der Botschaft beglaubigt wird, was bedeutet, dass solche Details mit der Leihmutter vereinbart werden müssen und in der entsprechenden notariellen Vereinbarung mit ihr festgehalten werden müssen. Einige Botschaften können wiederum verlangen, dass die Wunscheltern alle medizinischen Berichte mit Bezug zur Schwangerschaft und auch Fotos mit dem Kind nach der Geburt bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Dokumente sammeln und vorlegen müssen. Bitte denken Sie auch daran, dass Verfahren wie DNA-Tests, die Legalisierung von Dokumenten usw. eine gewisse Zeit brauchen und sich auf Ihre Reisepläne und die Wartezeit in der Ukraine nach der Geburt des Kindes auswirken können.

Muss ich in meinem Heimatland einen Anwalt einschalten?

Wenn weitere rechtliche Schritte in Ihrem Heimatland notwendig sind, ist es sinnvoll, dort in der frühen Phase des Leihmutterschaftsprozesses einen qualifizierten Anwalt einzuschalten, damit Sie mit unserer Hilfe garantiert alle erforderlichen Dokumente beisammenhaben und diese legalisieren lassen können und damit sie auf alle Formalitäten vorbereitet sind, die Sie bei der Rückkehr in ihr Heimatland erledigen müssen. Das Einschalten eines qualifizierten Anwalts für Einwanderungsrecht kann auch in komplizierteren Fällen erforderlich sein, z.B. wenn die Wunscheltern Staatsangehörige verschiedener Länder sind oder in ihrem Land eingebürgert wurden (d.h. nicht von Geburt an Staatsbürger sind).

Bitte beachten Sie, dass wir während COVID-19 versuchen, physische Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Es ist uns jedoch möglich, Vorbereitungen zu treffen, ohne dass Sie in die Ukraine reisen müssen, zumindest in der Anfangsphase des Programms. Weitere Details finden Sie in unserem Hinweis zu COVID-19.

Country by Country:

Examples of required formalities

Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung der Formalitäten, die Wunscheltern erledigen sollten, um Reisedokumente für ihr Neugeborenes zu erhalten und gemeinsam mit ihm nach Hause reisen zu können. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen keine professionelle Rechtsberatung darstellen und nicht als solche verwendet werden dürfen. Sie sollten nicht auf Grundlage von Informationen auf dieser Webseite handeln, ohne vorher professionellen Rechtsbeistand eingeholt zu haben.

Nach Hause kommenVereinigte Staaten

Leihmutterschaftsprogramme sind legal und existieren sowohl in der Ukraine als auch in den USA. Folglich haben die US-Botschaften klare und transparente Verfahren, die es den rechtlichen Eltern, die US-Bürger sind, ermöglichen, die Staatsbürgerschaft und Reisedokumente für ein Kind zu erhalten, das von einer Leihmutter in der Ukraine geboren wurde.

Rechtliche Eltern müssen Anträge und Nachweise bei der US-Botschaft in Kiew einreichen, um einen Consular Report of Birth Abroad (CRBA) und einen US-Reisepass für ihr Neugeborenes zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass, um einen CRBA zu erhalten, mindestens einer der rechtlichen Elternteile genetisch mit dem Kind verwandt sein muss und diese Verwandtschaft durch einen in den USA von einem AABB-akkreditierten Labor durchgeführten DNA-Test bestätigt werden muss. Die rechtlichen Eltern sollten sich direkt an das Labor wenden und ein DNA-Kit bestellen, das direkt an die US-Botschaft in der Ukraine geschickt wird. Die DNA-Tests müssen von einem qualifizierten Vertragsarzt in der Botschaft abgenommen werden. Die Testergebnisse werden ebenfalls vom Labor direkt an die Botschaft geschickt (die rechtlichen Eltern erhalten eine Kopie per E-Mail).

Normalerweise dauert der gesamte Prozess ein paar Wochen bis zu einem Monat.

Rechtliche Schritte nach der Rückkehr in die Heimat:

Sobald das Kind in der Botschaft einen US-Pass erhalten hat, sind bei der Rückkehr in die USA in der Regel keine weiteren Maßnahmen (z. B. Adoption durch den zweiten Elternteil oder Gerichtsbeschluss über die elterlichen Rechte) erforderlich.

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Leihmutterschaftsprogramme sind legal und existieren sowohl in der Ukraine als auch in den USA. Folglich haben die US-Botschaften klare und transparente Verfahren, die es den rechtlichen Eltern, die US-Bürger sind, ermöglichen, die Staatsbürgerschaft und Reisedokumente für ein Kind zu erhalten, das von einer Leihmutter in der Ukraine geboren wurde.

Rechtliche Eltern müssen Anträge und Nachweise bei der US-Botschaft in Kiew einreichen, um einen Consular Report of Birth Abroad (CRBA) und einen US-Reisepass für ihr Neugeborenes zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass, um einen CRBA zu erhalten, mindestens einer der rechtlichen Elternteile genetisch mit dem Kind verwandt sein muss und diese Verwandtschaft durch einen in den USA von einem AABB-akkreditierten Labor durchgeführten DNA-Test bestätigt werden muss. Die rechtlichen Eltern sollten sich direkt an das Labor wenden und ein DNA-Kit bestellen, das direkt an die US-Botschaft in der Ukraine geschickt wird. Die DNA-Tests müssen von einem qualifizierten Vertragsarzt in der Botschaft abgenommen werden. Die Testergebnisse werden ebenfalls vom Labor direkt an die Botschaft geschickt (die rechtlichen Eltern erhalten eine Kopie per E-Mail).

Normalerweise dauert der gesamte Prozess ein paar Wochen bis zu einem Monat.

Rechtliche Schritte nach der Rückkehr in die Heimat:

Sobald das Kind in der Botschaft einen US-Pass erhalten hat, sind bei der Rückkehr in die USA in der Regel keine weiteren Maßnahmen (z. B. Adoption durch den zweiten Elternteil oder Gerichtsbeschluss über die elterlichen Rechte) erforderlich.

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Nach Hause kommenDeutschland

Leihmutterschaft ist nach deutschem Recht illegal und nur die Frau, die ein Kind zur Welt bringt, gilt rechtlich als Mutter. Ungeachtet der Tatsache, dass nach ukrainischem Recht beide deutschen Wunscheltern als die rechtlichen Eltern eines durch eine Leihmutterschaft geborenen Kindes anerkannt werden und ihre Namen auf der ukrainischen Geburtsurkunde des Kindes angegeben werden, können die deutschen Behörden daher nur die elterlichen Rechte des Wunschvaters anerkennen (auch wenn es keine genetische Verbindung zum Kind gibt) und ein zusätzliches Adoptionsverfahren durch den zweiten Elternteil wird bei der Rückkehr nach Deutschland mit dem Kind erforderlich sein. Außerdem gibt es bestimmte zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Tragemutter (Leihmutter).

Im Einzelnen:

  • sollte sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sein (sonst kann ihr Ehemann von den deutschen Behörden als Vater anerkannt werden);
  • wird ihr Name als Mutter des Kindes auf der deutschen Geburtsurkunde erscheinen (und sie wird als rechtliche Mutter betrachtet, bis das Adoptionsverfahren durch den zweiten Elternteil in Deutschland abgeschlossen ist);
  • die Leihmutter muss in der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat anwesend sein und ihre Zustimmung zur Vaterschaft, zum Namen und zum Reisepass des Kindes geben;
  • ihre Mitwirkung kann während der Phase der Adoption durch den zweiten Elternteil zeitweise erforderlich sein (Antworten auf gerichtliche Anfragen geben, etc.)

Nach der Geburt müssen die auftraggebenden Eltern einen Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren und eine Reihe von Dokumenten einreichen, um eine deutsche Geburtsurkunde und einen Reisepass für das Kind zu erhalten. Wenn die auftraggebenden Eltern alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird ein weiterer Termin bei der Botschaft/dem Konsulat vereinbart, um die Vaterschaft anzuerkennen, eine deutsche Geburtsurkunde (mit dem Namen des Kindes) zu beantragen und einen Reisepass ausstellen zu lassen. Die Botschaft/das Konsulat stellt dann einen deutschen Reisepass für das Kind aus (mit einem Stempel, dass der Name des Kindes noch nicht vom deutschen Standesamt bestätigt wurde).

Normalerweise dauert das ganze Verfahren ein paar Wochen.

Rechtliche Schritte nach der Rückkehr in die Heimat:

Es gibt eine Reihe von weiteren Schritten, die von den auftraggebenden Eltern nach ihrer Rückkehr nach Deutschland durchgeführt werden sollten. Insbesondere die deutsche Geburtsurkunde des Kindes (mit der ukrainischen Leihmutter und dem deutschen Vater als Eltern) und die Namenserklärung werden vom Heimatstandesamt des Vaters auf der Grundlage der von der Botschaft erhaltenen Dokumente ausgestellt. Darüber hinaus muss die deutsche Wunschmutter bei einem deutschen Gericht die Einleitung des so genannten Stiefkindadoptionsverfahrens beantragen. Sobald dieses abgeschlossen ist, wird die ukrainische Leihmutter in den offiziellen Dokumenten des Kindes durch den Namen der deutschen Mutter ersetzt. Bitte beachten Sie, dass während des Adoptionsverfahrens durch den zweiten Elternteil auch zusätzliche Unterstützung durch die Leihmutter erforderlich sein kann – das Gericht kann eine zusätzliche Zustimmung verlangen, etc.

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Leihmutterschaft ist nach deutschem Recht illegal und nur die Frau, die ein Kind zur Welt bringt, gilt rechtlich als Mutter. Ungeachtet der Tatsache, dass nach ukrainischem Recht beide deutschen Wunscheltern als die rechtlichen Eltern eines durch eine Leihmutterschaft geborenen Kindes anerkannt werden und ihre Namen auf der ukrainischen Geburtsurkunde des Kindes angegeben werden, können die deutschen Behörden daher nur die elterlichen Rechte des Wunschvaters anerkennen (auch wenn es keine genetische Verbindung zum Kind gibt) und ein zusätzliches Adoptionsverfahren durch den zweiten Elternteil wird bei der Rückkehr nach Deutschland mit dem Kind erforderlich sein. Außerdem gibt es bestimmte zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Tragemutter (Leihmutter).

Im Einzelnen:

  • sollte sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sein (sonst kann ihr Ehemann von den deutschen Behörden als Vater anerkannt werden);
  • wird ihr Name als Mutter des Kindes auf der deutschen Geburtsurkunde erscheinen (und sie wird als rechtliche Mutter betrachtet, bis das Adoptionsverfahren durch den zweiten Elternteil in Deutschland abgeschlossen ist);
  • die Leihmutter muss in der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat anwesend sein und ihre Zustimmung zur Vaterschaft, zum Namen und zum Reisepass des Kindes geben;
  • ihre Mitwirkung kann während der Phase der Adoption durch den zweiten Elternteil zeitweise erforderlich sein (Antworten auf gerichtliche Anfragen geben, etc.)

Nach der Geburt müssen die auftraggebenden Eltern einen Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren und eine Reihe von Dokumenten einreichen, um eine deutsche Geburtsurkunde und einen Reisepass für das Kind zu erhalten. Wenn die auftraggebenden Eltern alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird ein weiterer Termin bei der Botschaft/dem Konsulat vereinbart, um die Vaterschaft anzuerkennen, eine deutsche Geburtsurkunde (mit dem Namen des Kindes) zu beantragen und einen Reisepass ausstellen zu lassen. Die Botschaft/das Konsulat stellt dann einen deutschen Reisepass für das Kind aus (mit einem Stempel, dass der Name des Kindes noch nicht vom deutschen Standesamt bestätigt wurde).

Normalerweise dauert das ganze Verfahren ein paar Wochen.

Rechtliche Schritte nach der Rückkehr in die Heimat:

Es gibt eine Reihe von weiteren Schritten, die von den auftraggebenden Eltern nach ihrer Rückkehr nach Deutschland durchgeführt werden sollten. Insbesondere die deutsche Geburtsurkunde des Kindes (mit der ukrainischen Leihmutter und dem deutschen Vater als Eltern) und die Namenserklärung werden vom Heimatstandesamt des Vaters auf der Grundlage der von der Botschaft erhaltenen Dokumente ausgestellt. Darüber hinaus muss die deutsche Wunschmutter bei einem deutschen Gericht die Einleitung des so genannten Stiefkindadoptionsverfahrens beantragen. Sobald dieses abgeschlossen ist, wird die ukrainische Leihmutter in den offiziellen Dokumenten des Kindes durch den Namen der deutschen Mutter ersetzt. Bitte beachten Sie, dass während des Adoptionsverfahrens durch den zweiten Elternteil auch zusätzliche Unterstützung durch die Leihmutter erforderlich sein kann – das Gericht kann eine zusätzliche Zustimmung verlangen, etc.

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Nach Hause kommenVereinigtes Königreich

In Großbritannien ist nur altruistische Leihmutterschaft legal. Eine Leihmutter kann jedoch eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Nach britischem Staatsangehörigkeitsrecht gilt die Frau, die das Kind austrägt und zur Welt bringt, als Mutter des Kindes, und ihr Ehemann (der Mann, mit dem sie zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes verheiratet ist), als Vater. Ungeachtet der Tatsache, dass nach ukrainischem Recht beide britischen Wunscheltern als rechtliche Eltern eines durch eine Leihmutterschaft geborenen Kindes anerkannt werden und ihre Namen in der ukrainischen Geburtsurkunde des Kindes angegeben werden, erkennen die britischen Behörden daher nur die elterlichen Rechte des Wunschvaters an (wenn es eine genetische Verbindung zum Kind gibt und die Leihmutter zum Zeitpunkt des Embryotransfers nicht verheiratet war), und eine zusätzliche gerichtliche Anordnung, eine „parental order“, zur Übertragung der elterlichen Rechte von der Leihmutter auf die Wunschmutter ist erforderlich. Wenn die Leihmutter zum Zeitpunkt des Embryotransfers verheiratet war, wird die „parental order“ für beide auftraggebende Eltern benötigt, damit auch die Vaterschaft auf den Wunschvater übertragen wird und somit die Leihmutter und auch ihr Ehemann von der Verantwortung für das Kind entbunden werden. Bitte beachten Sie, dass es nur einen kurzen, festgelegten Zeitraum gibt, in dem die auftraggebenden Eltern eine Übertragung der väterlichen Rechte beantragen können. Diese Frist beginnt 6 Wochen nach der Geburt des Kindes und endet 6 Monate nach der Geburt des Kindes.

Wenn die Leihmutter ledig ist (unverheiratet, geschieden, verwitwet):

Das Kind hat automatisch Anspruch auf die britische Staatsangehörigkeit, wenn der auftraggebende Vater Brite ist und eine genetische Verbindung zum Kind hat. In diesem Fall können die auftraggebenden Eltern einen britischen Reisepass für das Kind beantragen. Normalerweise dauert der gesamte Vorgang etwa einen Monat.

Wenn die Leihmutter verheiratet ist:

In diesem Fall müssen die auftraggebenden Eltern zunächst die Registrierung des Kindes als britischer Staatsangehöriger beantragen (durch Ausfüllen des MN1-Formulars, das über die Botschaft beim Innenministerium eingereicht wird). Das Innenministerium muss davon überzeugt sein, dass:

  • mindestens ein Elternteil der auftraggebenden Eltern britischer Staatsangehöriger ist;
  • die Leiheltern ihr Einverständnis gegeben haben;
  • wenn das Kind von den auftraggebenden Eltern geboren worden wäre, es automatisch Anspruch auf die britische Staatsangehörigkeit gehabt hätte.

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, können die auftraggebenden Eltern einen Reisepass beantragen (ein ähnliches Verfahren wie oben beschrieben, wenn die Leihmutter alleinstehend ist). Das Verfahren zur Registrierung des Kindes als britischer Staatsangehöriger, gefolgt von der Beantragung eines Reisepasses, kann mehrere Monate dauern. Daher sollten die Wunscheltern einplanen, nach der Geburt des Kindes einige Zeit in der Ukraine zu bleiben.

Rechtliche Schritte nach der Rückkehr in die Heimat:

In der Regel müssen die auftraggebenden Eltern nach ihrer Rückkehr nach Großbritannien zusätzlich eine gerichtliche Anordnung, eine „parental order“, beantragen (nicht früher als 6 Wochen und nicht später als 6 Monate nach der Geburt des Kindes), um die elterlichen Rechte von der Leihmutter auf die auftraggebende Mutter zu übertragen. Sobald diese erlassen ist, wird der Name der ukrainischen Leihmutter in den offiziellen Dokumenten des Kindes durch den der britischen Mutter ersetzt.

In bestimmten Fällen (wenn der britische auftraggebende Vater genetisch nicht mit dem Kind verwandt ist oder wenn nur die auftraggebende Mutter britische Staatsangehörige ist) müssen die auftraggebenden Eltern eine „parental order“ beantragen, bevor sie ihr Kind als britischen Staatsangehörigen registrieren lassen und Reisedokumente erhalten können (um ihr Kind von der Ukraine nach Großbritannien zu bringen). Solche Fälle erfordern eine sorgfältige Planung und eine spezialisierte Rechtsberatung in Großbritannien, bevor irgendwelche Leihmutterschaftsvereinbarungen in Gang gesetzt werden, um eventuelle rechtliche und organisatorische Komplikationen nach der Geburt des Kindes zu vermeiden.

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In Großbritannien ist nur altruistische Leihmutterschaft legal. Eine Leihmutter kann jedoch eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Nach britischem Staatsangehörigkeitsrecht gilt die Frau, die das Kind austrägt und zur Welt bringt, als Mutter des Kindes, und ihr Ehemann (der Mann, mit dem sie zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes verheiratet ist), als Vater. Ungeachtet der Tatsache, dass nach ukrainischem Recht beide britischen Wunscheltern als rechtliche Eltern eines durch eine Leihmutterschaft geborenen Kindes anerkannt werden und ihre Namen in der ukrainischen Geburtsurkunde des Kindes angegeben werden, erkennen die britischen Behörden daher nur die elterlichen Rechte des Wunschvaters an (wenn es eine genetische Verbindung zum Kind gibt und die Leihmutter zum Zeitpunkt des Embryotransfers nicht verheiratet war), und eine zusätzliche gerichtliche Anordnung, eine „parental order“, zur Übertragung der elterlichen Rechte von der Leihmutter auf die Wunschmutter ist erforderlich. Wenn die Leihmutter zum Zeitpunkt des Embryotransfers verheiratet war, wird die „parental order“ für beide auftraggebende Eltern benötigt, damit auch die Vaterschaft auf den Wunschvater übertragen wird und somit die Leihmutter und auch ihr Ehemann von der Verantwortung für das Kind entbunden werden. Bitte beachten Sie, dass es nur einen kurzen, festgelegten Zeitraum gibt, in dem die auftraggebenden Eltern eine Übertragung der väterlichen Rechte beantragen können. Diese Frist beginnt 6 Wochen nach der Geburt des Kindes und endet 6 Monate nach der Geburt des Kindes.

Wenn die Leihmutter ledig ist (unverheiratet, geschieden, verwitwet):

Das Kind hat automatisch Anspruch auf die britische Staatsangehörigkeit, wenn der auftraggebende Vater Brite ist und eine genetische Verbindung zum Kind hat. In diesem Fall können die auftraggebenden Eltern einen britischen Reisepass für das Kind beantragen. Normalerweise dauert der gesamte Vorgang etwa einen Monat.

Wenn die Leihmutter verheiratet ist:

In diesem Fall müssen die auftraggebenden Eltern zunächst die Registrierung des Kindes als britischer Staatsangehöriger beantragen (durch Ausfüllen des MN1-Formulars, das über die Botschaft beim Innenministerium eingereicht wird). Das Innenministerium muss davon überzeugt sein, dass:

  • mindestens ein Elternteil der auftraggebenden Eltern britischer Staatsangehöriger ist;
  • die Leiheltern ihr Einverständnis gegeben haben;
  • wenn das Kind von den auftraggebenden Eltern geboren worden wäre, es automatisch Anspruch auf die britische Staatsangehörigkeit gehabt hätte.

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, können die auftraggebenden Eltern einen Reisepass beantragen (ein ähnliches Verfahren wie oben beschrieben, wenn die Leihmutter alleinstehend ist). Das Verfahren zur Registrierung des Kindes als britischer Staatsangehöriger, gefolgt von der Beantragung eines Reisepasses, kann mehrere Monate dauern. Daher sollten die Wunscheltern einplanen, nach der Geburt des Kindes einige Zeit in der Ukraine zu bleiben.

Rechtliche Schritte nach der Rückkehr in die Heimat:

In der Regel müssen die auftraggebenden Eltern nach ihrer Rückkehr nach Großbritannien zusätzlich eine gerichtliche Anordnung, eine „parental order“, beantragen (nicht früher als 6 Wochen und nicht später als 6 Monate nach der Geburt des Kindes), um die elterlichen Rechte von der Leihmutter auf die auftraggebende Mutter zu übertragen. Sobald diese erlassen ist, wird der Name der ukrainischen Leihmutter in den offiziellen Dokumenten des Kindes durch den der britischen Mutter ersetzt.

In bestimmten Fällen (wenn der britische auftraggebende Vater genetisch nicht mit dem Kind verwandt ist oder wenn nur die auftraggebende Mutter britische Staatsangehörige ist) müssen die auftraggebenden Eltern eine „parental order“ beantragen, bevor sie ihr Kind als britischen Staatsangehörigen registrieren lassen und Reisedokumente erhalten können (um ihr Kind von der Ukraine nach Großbritannien zu bringen). Solche Fälle erfordern eine sorgfältige Planung und eine spezialisierte Rechtsberatung in Großbritannien, bevor irgendwelche Leihmutterschaftsvereinbarungen in Gang gesetzt werden, um eventuelle rechtliche und organisatorische Komplikationen nach der Geburt des Kindes zu vermeiden.

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